Spenden

Unterstützen Sie die Freiwillige Feuerwehr Wittgenborn e.V.

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Freiwillige Feuerwehr Wittgenborn e.V. und leisten damit einen Beitrag zur Aus- und Fortbildung der Kameraden der Einsatzabteilung.

Sie können Ihre Spende, die Sie in einem Jahr gegeben haben, im darauffolgenden Jahr steuerlich geltend machen. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig. Sie erhalten von uns auf Nachfrage gerne eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung).

Spendenkonto

Kreissparkasse Gelnhausen
IBAN DE96 5075 0094 0031 0000 79
BIC HELADEF1GEL
Konto 0031000079
BLZ 507 500 94

Steuerliche Vorteile

Spenden gelten nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben, die bei der Steuererklärung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Dies verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen und somit auch die Steuerlast.

Ihre Vorteile als Privatperson:

  • Abzug einer Zustiftung bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.
  • Abzug einer Spende bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte. Beide Abzugsmöglichkeiten können Sie parallel in Anspruch nehmen.

Zuwendungsbescheinigungen ( Spendenquittung ).

Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig!

Sie können Ihre Spende steuerlich geltend machen. Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) und kann beim Finanzamt eingereicht werden. Für Beträge über 50 Euro senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Selbstverständlich lassen wir Ihnen auch für Beträge unter 50 Euro auf Wunsch eine Zuwendungsbestätigung zukommen. Wenn Sie uns regelmäßig unterstützen möchten, können Sie von uns auch eine Sammelbestätigung erhalten.

Bitte stellen Sie sicher, dass wir Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift kennen, um Ihre Spende richtig zuordnen zu können. Bei Überweisungen bitten wir Sie Ihre Kontaktdaten im Verwendungszweck anzugeben.